Generell ist in Einfamilienhäusern die Fluchttreppe häufig durch die sogenannte „notwendige Treppe“ abgedeckt (dazu später mehr). Hier ist also häufig keine zusätzliche Treppe notwendig. Anders bei öffentlichen Einrichtungen, oder auch Gewerbegebäuden: hier sind außen anliegende Fluchttreppen häufig Pflicht.
Wichtig bei privat genutzten Häusern: Sobald Sie bauliche Änderungen am Gebäude vornehmen, können sich die Anforderungen an die Fluchtwege aufgrund des Brandschutzes vollkommen verändern. Da Sie hier eventuell Ihren Bestandsschutz am Gebäude verlieren, muss gegebenenfalls ein neues Brandschutzkonzept her.
Bei einem Anbau wird das zuständige Bauamt, gemeinsam mit der Feuerwehr, die Situation der Fluchtwege prüfen. Ist die bisherige „notwendige Treppe“ dann nicht zu erreichen, wird eine außen anliegende zusätzliche Fluchttreppe nötig. Wenn Sie danach keine Fluchttreppe anbringen, kann dies im Ernstfall einen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz oder Ihre Wohnraumnutzung haben.